Vertragshändler

Vertragshändler
selbstständiger Gewerbetreibender, der aufgrund eines Vertrages ständig damit betraut ist, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ( Eigengeschäft)Waren zu vertreiben, und der verpflichtet ist, sich für deren Absatz nach der Konzeption des Herstellers einzusetzen. Üblich sind  Absatzbindungen, wie z.B. die Abnahme von Mindestmengen, die Unterhaltung eines (Ersatzteil-)Lagers, die Bereitstellung von Servicemaßnahmen (Wartung, Reparatur), die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen sowie die Verpflichtung, keine Konkurrenzgüter zu führen bzw. ausschließlich für den Kontraktgeber tätig zu sein ( Ausschließlichkeitsbindung, Exklusivvertrieb). Der Vertragshändler benutzt den Namen und die Marke(n) des Kontraktgebers; ihm wird i.d.R.  Gebietsschutz eingeräumt (Alleinvertriebsrecht). Ausnahmsweise kann sich der Kontraktgeber das Recht vorbehalten, bestimmte Abnehmer im Verkaufsgebiet des V. direkt zu beliefern, z.B. Behörden oder überregional tätige Großabnehmer.
- Beispiele: Automobilvertrieb, Benzinabsatz.
- Vgl. auch  Kontraktmarketing.

Lexikon der Economics. 2013.

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